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Was beim Kauf beachtet werden muss!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Rippenspreizer

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1) Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle mit Hilfe von Fernkommunikationsmitteln getätigten Verkaufsgeschäfte zwischen Rippenspreizer (nachfolgend "Verkäufer" genannt) und dem Kunden (nachfolgend "Käufer" genannt). Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer hätte ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zugestimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn eine Lieferung in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Käufers ausgeführt wird.

2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verkaufsgeschäfte mit dem Käufer oder seinem Rechtsnachfolger.

3) Die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer gelten unabhängig von der Art und Weise der Finanzierung des Kaufpreises, selbst wenn der Verkäufer den Käufer bei der Erlangung der Finanzierung unterstützt oder diese sonst vermittelt hat.


§ 2 Vertragsschluss

1) Der Käufer ist sich darüber bewusst, dass die Angaben des Verkäufers in dessen Katalog oder auf dessen Bestellseite im Internet kein Angebot im Rechtssinne darstellen. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung annimmt. Der Käufer verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Der Käufer hält sich für eine Frist von vier Wochen ab Zugang seines Angebotes bei dem Verkäufer an sein Angebot gebunden.

2) Der Verkäufer behält sich die vollen und uneingeschränkten Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor an allen Abbildungen, Cartoons, Zeichnungen, Berechnungen oder sonstigen Darstellungen dieses Kataloges und sonstiger Bestellunterlagen vor; diese dürfen Dritten in keiner Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich, schriftlich, vorher mit namentlicher Benennung des Dritten zugestimmt.


§ 3 Preisstellung und Zahlungsbedingungen

1) Alle Preisangaben des Verkäufers gelten für eine Lieferung ab Herstellerwerk. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort als den Ort des Herstellwerkes versandt, trägt der Käufer zusätzlich die anteiligen Kosten der Transportverpackung und des Transportes.

2) Der Käufer trägt die Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe am Tag der Ausführung der Lieferung; etwaige nachträgliche gesetzliche Änderungen werden entsprechend der gesetzlichen Regelung nachbelastet oder rückvergütet.

3) Rechnungen sind am zehnten Werktag nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig; Schecks und Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers entgegengenommen und gelten nur als Zahlung erfüllungshalber; Diskont- und Wechselspesen, Steuern und sonstige Erlösschmälerungen sind vom Käufer zu tragen und sofort fällig.

4) Mit der aktivierten Option "Lastschriftverfahren" ermächtigt der Käufer den Verkäufer zum Einzug von Forderungen mittels Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren von der angegebenen Kontoverbindung. Die Lastschrift besteht bis auf schriftlichen Widerruf durch den Käufer an den Verkäufer. Bereits eingezogene oder gezahlte Beträge können nicht zurückerstattet werden, sofern diese Beträge vertragsgemäss vereinbart worden sind.

5) Kommt es trotz Ermächtigung zum Lastschriftverfahren zu einer Zahlungsverweigerung oder wird der Lastschriftbetrag rückgebucht, werden zusätzliche Gebühren in Höhe von 10 Euro berechnet.


§ 4 Zahlungsverzug, Aufrechnung

1) Der Verkäufer ist bei Zahlungsverzug des Käufers berechtigt, von diesem Zinsen in Höhe von 7 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, falls nicht im Einzelfall der Verkäufer einen höheren Schaden oder der Käufer einen wesentlich geringeren Schaden des Verkäufers nachweist.

2) Der Käufer ist berechtigt, mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder vom Verkäufer vorher schriftlich anerkannten Ansprüchen gegen die Forderungen des Verkäufers aufzurechnen, ansonsten ist die Aufrechnung gegen Ansprüche des Verkäufers unzulässig. Der Käufer ist zur Zurückbehaltung insoweit befugt, als seine Gegenansprüche auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.


§ 5 Lieferung und Lieferfrist

1) Teillieferungen sind zulässig.

2) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Der Käufer ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, falls der Käufer dem Verkäufer nach Überschreiten der Lieferfrist um mehr als 15 Kalendertage eine Nachfrist von weiteren 10 Kalendertagen gesetzt hat mit der Erklärung, dass er die Lieferung bei fruchtlosem Fristablauf ablehnen werde.


§ 6 Widerrufsrecht des Käufers, Kündigung

1) Dem Käufer steht ein Widerrufsrecht nach § 361 a BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt abweichend von § 361 a BGB frühestens mit dem Zugang des Kaufgegenstandes beim Käufer, nicht jedoch vor Erfüllung der Informationspflichten des § 2 Abs. 3 und Abs. 4 FernAbsG. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwei Monate nach dem Eingang des Kaufgegenstandes beim Käufer.

2) Das Recht in Absatz 1 gilt nicht für individuelle Cartoonaufträge , bei Sondermaßen und Sonderbestellungen. Ebenso erlischt das Widerrufsrecht nach erfolgtem Print in kommerziellen oder nichtkommerziellen Printmedien.

3) Die Premium und Premium Deluxe Pakete laufen gemäß der gebuchten Mindestlaufzeit und verlängern sich automatisch um dieselbe Laufzeit, wenn sie nicht durch den Kunden spätestens 6 Wochen vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.


§ 7 Gewährleistungen für Sachmängel, Verfügbarkeitsvorbehalt

1) Der Verkäufer haftet dem Käufer dafür, dass die gekaufte Ware bei Gefahrübergang auf den Käufer nicht mit Fehlern behaftet ist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufgeben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit, wie insbesondere geringfügige Abweichungen der Farbe oder der äußeren Form aufgrund technischen Fortschritts kommt nicht in Betracht.

2) Der Verkäufer ist verpflichtet, nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Ansprüche des Käufers eine neue Sache zu liefern oder den Schaden auf seine Kosten zu beheben; der Käufer kann jedoch nach seiner Wahl eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des ganzen Vertrages (Wandelung) verlangen, falls die Nachbesserung oder die Neulieferung nach angemessener Frist fehlschlagen ist. 3) Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft der Sache nach den gesetzlichen Vorschriften.

4) Der Verkäufer haftet dem Käufer jedoch nicht für Fehler von als gebraucht verkauften Sachen.

5) Falls der Käufer Vollkaufmann ist, setzen die Gewährleistungsansprüche voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist.

6) Stellt der Verkäufer nach Vertragsschluss fest, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann der Verkäufer entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung anbieten und liefern oder vom Vertrag zurücktreten.


§ 8 Haftung des Verkäufers

1) Die Haftung des Verkäufers für alle in § 7 Abs. 1 bis 3 nicht genannten Schäden, also insbesondere für Verzug und Unmöglichkeit, für andere Schäden als an der Kaufsache selber, für entgangenen Gewinn oder für sonstige Schäden ist, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verkäufers und seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt; als Rechtsgrund kommen in Betracht Schäden aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus positiver Forderungsverletzung oder Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.

2) Die Haftungsbegrenzung gemäß vorstehendem Absatz 1 gilt jedoch nicht für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und für Ansprüche gem. § 1, 4 Produkthaftungsgesetz.


§ 9 Verjährung

Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate ab dem Tag des Gefahrübergangs auf den Käufer. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht auf unerlaubte Handlung gestützt werden.


§ 10 Eigentumsvorbehalt

1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Der Verkäufer ist bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Kaufsache zur Sicherung seiner Ansprüche an sich zu nehmen.

2) Der Käufer ist verpflichtet, die Sache pfleglich zu behandeln und sie insbesondere auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Nennwert zu versichern. Für Schäden, die durch die Sachen nach Erhalt entstehen kann seitens des Verkäufers keine Haftung übernommen werden.

3) Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich schriftlich von Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Der Käufer haftet dem Verkäufer für den entstandenen Schaden, falls der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten.


§ 11 Benutzerdaten

Die zugewiesenen Nutzerdaten Login-Name und Passwort dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden! Bei zeitgleicher Nutzung der Zugangsdaten von verschiedenen IP-Adessen ist der Verkäufer berechtigt, weitere Kostenanforderungen an den Käufer zu stellen.


§ 12 Datenschutz

Der Käufer ist damit einverstanden, dass persönliche Daten seiner Bestellung elektronisch gespeichert und für die Zwecke der Geschäftsbeziehung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden.


§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers, sofern sich aus diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt. Im Falle Rippenspreizer ist der Gerichtsstand Marburg.

2) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag mit Vollkaufleuten als Käufer ist der Geschäftssitz des Verkäufers; der Verkäufer ist auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen.

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